Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8880
BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92 (https://dejure.org/1993,8880)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1993 - 1 DB 35.92 (https://dejure.org/1993,8880)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - 1 DB 35.92 (https://dejure.org/1993,8880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstliches Vergehen - Unterschlagung von Geld - Alkoholsucht als Entschuldigungsgrund für Dienstvergehen - Einbehaltung der Dienstbezüge - Rechtfertigung einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses durch verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
    Es wird daher in der Fachliteratur allenfalls erheblich verminderte Schuldfähigkeit in Betracht gezogen (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - m.w.N.).

    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von einem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich an amtlich erlangtem Geld vergreift, im Kernbereich seiner Dienstpflichten versagt und deshalb in der Regel mit der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechnen muß (z.B. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).

    Bei Kernpflichtverletzungen der hier vorliegenden Art können jedenfalls weder eine lange Dienstzeit noch günstige Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen (Urteil vom 13. Oktober 1992 a.a.O.).

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
    Allenfalls bei unmittelbaren Beschaffungshandlungen, bei denen der Täter auf das Suchtmittel selbst (hier: Alkohol) zugreift und es alsbald verzehrt, könnte bei einem unwiderstehlichen Drang, der die Steuerungsfähigkeit ausschließt, eine Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) erwogen werden (BGH, NJW 1989, 2336 f.).
  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
    Die Wirksamkeit der Einleitungsverfügung wird durch die erst nachträglich erfolgte Mitwirkung des Personalrats nicht in Frage gestellt (vgl. Beschluß vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - <BVerwGE 86, 140 = DVBl. 1989, 788 = DÖV 1989, 683 = ZBR 1989, 372>), zumal diese durch den erst verspätet, nach Erlaß der Einleitungsverfügung, eingegangenen Antrag des Beamten (vgl. § 78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG) verursacht worden ist.
  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 68.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat (z.B. Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 86.90 - und Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 68.91 -), hat Alkoholsucht für sich allein nicht eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit oder gar eine Schuldunfähigkeit des Betroffenen zur Folge.
  • BVerwG, 28.12.1992 - 1 DB 29.92

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufige Enthebung aus dem Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
    Allerdings hat der Senat wiederholt entschieden, daß insoweit die Alimentation nicht bis auf die Regelsätze der Sozialhilfe zu reduzieren ist (Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 1 DB 29.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 86.90

    Erlass einer Disziplinarverfügung und Einleitung des förmlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat (z.B. Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 86.90 - und Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 68.91 -), hat Alkoholsucht für sich allein nicht eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit oder gar eine Schuldunfähigkeit des Betroffenen zur Folge.
  • BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Die Entfernung des Beamten aus dem Dienst muß nach der im Verfahren nach § 79 BDO in Verbindung mit § 95 Abs. 3 BDO gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - ).

    Die Alimentationspflicht ist aber jedenfalls dann verletzt, wenn der für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur den Regelsätzen der Sozialhilfe entspricht oder diese nur unwesentlich übersteigt (Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - ; auch Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 1 DB 29.92 - m.w.N.).

  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 DB 11.93

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten -

    Die Höchstmaßnahme muß nach der im Antragsverfahren nach § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, ihrer Natur nach nur summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine geringere Disziplinarmaßnahme (Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 1 D 31.91 -, Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 -).

    Der Senat hat allerdings wiederholt entschieden, daß insoweit die Alimentation nicht bis auf die Regelsätze der Sozialhilfe zu reduzieren ist (Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 1 DB 29.92 - m.w.N., Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 -).

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

    B 1988, 53, v. 06.11.1991 - 1 DB 15.91 -, a.a.O., u. v. 07.05.1993 - 1 DB 35.92 -, DokBer.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2001 - 3 B 10956/01

    Dienstenthebung - Milderungsgründe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 95 Abs. 3 BDO (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1990 - 1 DB 3, 90 -, Dok.Ber. B 1990, 235, vom 22. Mai 1992 - 1 DB 5, 92 - und vom 05. Juli 1993 - 1 DB 35.92 -, Dok.Ber. B 1993, 207), der sich der Senat hinsichtlich der entsprechenden Vorschrift des § 80 Abs. 1 LDG anschließt, kann die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Entfernung aus dem Dienst nur durch evidente Milderungsgründe reduziert werden.
  • BVerwG, 01.12.1993 - 1 DB 28.93

    Rechtsmittel

    Die Höchstmaßnahme muß nach der im Antragsverfahren nach § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, ihrer Natur nach nur summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine geringere Disziplinarmaßnahme (vgl.Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 1 D 31.91 -, Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - , Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 -).
  • BVerwG, 21.03.1994 - 1 DB 31.93

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten und die Einbehaltung von

    Die Entfernung des Beamten aus dem Dienst muß nach der im Verfahren nach § 95 Abs. 3 BDO lediglich gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - BVerwG Dok.Ber. B 1993, 207).
  • DH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

    B 1988, 53, v. 06.11.1991 - 1 DB 15.91 -, a.a.O., u. v. 07.05.1993 - 1 DB 35.92 -, DokBer.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht